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Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen ist eine Aufgabe der Abschlussprüfung. Beifolgend ist das IT - gestützte Rechnungslegungssystem des Mandanten daraufhin zu beurteilen, ob die gesetzlichen Anforderungen des Systems entsprechen, insbesondere der abgebildeten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen gemäß den Vorgaben IDW RS FAIT 1 bis 3.
Für die Beurteilung des IT-Umfeldes und die Wertung der zur Buchführung genutzten Software bietet neto Consulting Ihnen folgendes Leistungsspektrum an:
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