Bemerkung

Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen ist eine Aufgabe der Abschlussprüfung. Beifolgend ist das IT - gestützte Rechnungslegungssystem des Mandanten daraufhin zu beurteilen, ob die gesetzlichen Anforderungen des Systems entsprechen, insbesondere der abgebildeten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen gemäß den Vorgaben IDW RS FAIT 1 bis 3.

Leistungen

Für die Beurteilung des IT-Umfeldes und die Wertung der zur Buchführung genutzten Software bietet neto Consulting Ihnen folgendes Leistungsspektrum an:

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Softwarezertifizierung (IDW PS 880)
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IDW PS 880 (Die Prüfung von Softwareprodukten)

Mit der der Überarbeitung und Neuveröffentlichung des IDW Prüfungsstandards "Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880)" mit Stand 11.03.2010  durch den Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) wurde die Prüfungsmethodik, die der Systematik von Systemprüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie folgt, modernisiert [vgl. IDW Prüfungsstandard "Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330)"] und der Criteria-Approach des ISAE 3000 "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" berücksichtigt.

Darüber hinaus wurden die Ausführungen zur Berichterstattung und zur Erteilung und Veröffentlichung von Softwarebescheinigungen überarbeitet. Ferner behandelt der überarbeitete IDW PS 880 die Verwertung der Ergebnisse der Prüfung von Softwareprodukten im Rahmen einer Abschlussprüfung beim Softwareanwender zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Buchführung.

Der Prüfungsstandard wurde in den FN-IDW 5/2010, S. 186 ff., veröffentlicht.